Der Anbauumfang der Lupinen und anderer großkörniger Leguminosen wurde in den letzten Jahren deutlich ausgedehnt, da durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Leguminosenanbau auf verschiedenen Ebenen Berücksichtigung findet. Weitere Forschung im Bereich Züchtung, Anbau und Verwertung sowie eine stärkere Fokussierung auf Beratung und Wissenstransfer sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Leguminosenanbaus zu steigern.

Bei der Einschätzung der Wirtschaftlichkeit besteht Einigkeit darüber, dass der Wert der Körnerleguminosen nicht allein am Ertrag gemessen werden kann. Die über den Ertrag hinausgehenden Leistungen, die unmittelbar messbar und monetarisierbar sind, werden unter dem Begriff „Vorfruchtwert” zusammengefasst. Weitergehende Ökosystemdienstleistungen, wie die Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft oder die Förderung phytosanitär stabiler Fruchtfolgen, fließen nicht in die Berechnung ein.  Auch wenn diesen Maßnahmen (kurzfristig und auf betrieblicher Ebene) kein direkter Geldwert zugeordnet werden kann, tragen sie zu einer nachhaltigeren landwirtschaftlichen Produktion bei.

Autor:
Matthias Dietze (LFA Mecklenburg-Vorpommern)

Substitutionswert

In der vorliegenden Kalkulation werden verschiedene Leistungen im Vorfruchtwert berücksichtigt, die auch das Marktumfeld einbeziehen. Bei einem Mehrertrag der Folgefrucht nach Lupinen von bis zu 10 dt/ha ist der Erzeugerpreis für Weizen bzw. Roggen eine zweite wichtige Größe. Im Mittel der Jahre 2008 bis 2016 lagen die Preise für Weizen bzw. Roggen bei 179 bzw. 163 Euro/t (Tabelle 1). Die Stickstofffixierung der Lupine sowie Einsparungen bei den Arbeitserledigungskosten sind weitere Größen, die für die Schätzung eines Vorfruchtwertes einbezogen werden. In Abhängigkeit vom Standort, der Folgefrucht und dem Erzeugerpreisniveau wird im langjährigen Mittel ein Vorfruchtwert von 123 bis 232 Euro/ha unterstellt (Tabelle 2).

Tabelle 1:
Substitutionswert Lupinen nach Verwertung bei konventioneller Wirtschaftsweise

Substitutions-
wert Lupine
auf Basis
Substitutions-
wert Lupine

auf Basis
Weizen EUR/tSES 44 % EUR/tpcv. Lysin/MJ ME EUR/tnXP/MJ NEL EUR/t
Mittel der Jahre
2008 – 2016
179332249229
min.126280208182
max.236413311291
Substitutions-
wert Lupine
auf Basis
Substitutions-
wert Lupine

auf Basis
Roggen EUR/tRES EUR/tpcv. Lysin/MJ ME EUR/tnXP/MJ NEL EUR/t
Mittel der Jahre
2008 – 2016
163207233197
min.106138166135
max.232264306267


Preisstatistiken für konventionell erzeugte Lupinen werden kaum geführt, daher ist es üblich, den Substitutionswert (Wert der in einer Futtermischung ersetzten Futtermittel) als Preis anzusetzen. Dieser liegt in Abhängigkeit von den Futtermitteln und dem Verwendungszweck (Milchproduktion bzw. Schweinemast) im langjährigen Mittel zwischen 197 und 249 Euro/t (Tabelle 1). Für den Einsatz in der Milchproduktion ist dabei das nutzbare Rohprotein (nXP) und die Netto-Energie-Laktation (MJ NEL) der Futterkomponenten entscheidend. In der Schweinemast wird der Substitutionswert auf Basis des praecaecal verdaulichen Lysins (pcv. Lysin) und der umsetzbaren Energie (MJ ME) berechnet. In der Regel wird davon ausgegangen, dass in der Futterration Sojaextraktionsschrot (SES) und Weizen durch Lupinen substituiert werden. In einer kostenoptimierten Futterration könnten aber auch die Futtermittel Rapsextraktionsschrot (RES) und Roggen substituiert werden. Für die Rinderfütterung ist die positive Wirkung einer thermischen Behandlung erwiesen. Bei unterstellter Verdopplung des nicht abbaubaren Proteins (UDP-Gehalt) erhöht sich das nutzbare Rohprotein um 20%. Der Substitutionswert der Lupinen liegt dann unter sonst gleichen Bedingungen auf Basis Weizen/SES bei 302 Euro/t bzw. auf Basis Roggen/RES bei 236 Euro/t vor Abzug der zusätzlich anfallenden Behandlungs- und Transportkosten.

Deckungsbeitragsrechnung

Die Kalkulation weist bei Berücksichtigung des Vorfruchtwertes und des Substitutionswertes für alle Standorte einen positiven Deckungsbeitrag aus (Tabelle 2). Die Spanne bei den Deckungsbeiträgen der einzelnen Standorte verdeutlicht die Wertigkeit der Lupinenfütterung in Abhängigkeit von der Tierart. Dabei sind die Einsatzgrenzen der Lupinenfütterung unbedingt zu beachten.

Tabelle 2:
Substitutionswert Lupinen nach Verwertung bei konventioneller Wirtschaftsweis
e

Handelsbezeichnungkonv.konv.konv.öko
Ertragsannahmedt/ha18253520
Substitutionswert/
Marktpreis
EUR/t197 – 249197 – 249197 – 24944
Vorfruchtwert * EUR/ha123185232/
LeistungEUR/ha478 – 571678 – 808922 – 1104880
var. Kosten **EUR/ha– 442 – 454 – 469 – 376 ***
DeckungsbeitragEUR/ha36 – 129224 – 354453 – 635504
* nach Alpmann et al. (2013), ** Harms (2012), *** Ziesemer (2014)

Wettbewerbsfähigkeit

In einem zweiten Schritt wird die Wettbewerbsfähigkeit geprüft (Tabelle 3). Die Nutzungskosten zeigen den entgangenen Deckungsbeitrag der verdrängten Marktfrucht auf dem jeweiligen Standort an und liegen im langjährigen Mittel zwischen 214 und 663 Euro/ha. Es wird deutlich, dass mit zunehmender Standortbonität der Mindestpreis, der erzielt werden müsste, um Lupinen für den Einsatz in der Tierfütterung gewinnbringend anzubauen, abnimmt und sich dem in der Deckungsbeitragsrechnung angesetzten Substitutionswert annähert. Wenn das langjährige Mittel der jeweils herangezogenen Marktdaten zu Grunde gelegt wird, ergibt sich ein Mindestpreis in Abhängigkeit vom Standort zwischen 257 und 296 Euro/t. Die hohen Marktpreise für Lupinen im ökologischen Landbau spiegeln die spezifischen Anforderungen an diese Wirtschaftsweise wider. Die Einbeziehung eines Vorfruchtwertes in der dargestellten Form ist für den Ökolandbau nicht zielführend. Die zentrale Frage dürfte hier lauten, ob Standort und Verwertungs- bzw. Vermarktungsmöglichkeiten für eine kleinkörnige oder großkörnige Leguminose als aufbauende Frucht in einer systembedingt vielfältigeren Fruchtfolge sprechen. Für die Lupine im ökologischen Landbau ergibt sich nach Abzug der Verfahrenskosten in dieser verkürzten Kalkulation ein Deckungsbeitrag von 504 Euro/ha.

Tabelle 3:
Wettbewerbsfähigkeit des Lupinenanbaus

konventionell
Ertragsannahmedt/ha182535
Vorfruchtwert *EUR/ha123185232
var. Kosten ***EUR/ha– 442– 454– 469
NutzungskostenEUR/ha– 214 **– 382 ***– 663 ***
MindestpreisEUR/t296260257
* nach Alpmann et al. (2013), ** Harms (2012), *** Ziesemer (2014)

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Einbeziehung eines Vorfruchtwertes sich positiv auf die Bewertung des Lupinenanbaus auswirkt, allerdings nicht ausreicht, um eine Wettbewerbsgleichheit mit konkurrierenden Marktfrüchten herzustellen. Wenn aus agrarpolitischer Sicht Wert auf die weiteren Ökosystemdienstleistungen der Lupine gelegt wird, wäre die Differenz in der Wettbewerbsfähigkeit die Bemessungsgrundlage für die Förderung des Leguminosenanbaus.